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Infos und Tipps
zur privaten Unfallversicherung und zu
Unfallversicherung Vergleichsrechner
Eine private Unfallversicherung in unserer Zeit eine immer
wichtiger werdende Vorsorge. Sie schützt den Versicherten und seine
Familie zwar nicht vor dem Unfall, aber vor seinen finanziellen
Folgen.
Eine Unfallversicherungen kommt nach einem Unfall mit zuvor
beantragter Leistung auf. In den meisten Fällen wird eine
Invaliditätssumme und eine Unfallrente versichert. Des weiteren
können auch Gelder verlangt werden nach einem Krankenhausaufenthalt
- das so genannte Unfallkrankenhaustagegeld.
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Unser Anrufservice:
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Eine Unfallversicherung ist auch eine gute Alternative für Personen die
aufgrund eines schlechten Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage sind,
eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Aber eine
Unfallversicherung oder der Komplette Unfallschutz ist nicht nur als
Alternative zu sehen. Unfälle passieren in Deutschland täglich.
Laut Statistiken passieren sogar die meisten Unfälle Zuhause und in der
Freizeit - also in genau den Lebensbereichen wo kein gesetzlicher
Unfallschutz greift. Die aktuellen Tarife der Unfallversicherer sind günstig
und zum Teil stark rabattiert - nutzen Sie daher die Chance und vergleichen
Sie mit unseren Unfallversicherung Vergleichsrechner viele Tarife und auch
die Leistungspakete der Versicherer. Falls Sie Fragen zu
Unfallversicherungen haben, können Sie sich gerne jederzeit über das
Kontaktformular im Kontaktbereich an uns wenden.
Was ist in der Unfallversicherung versichert?
Die private
Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens,
einschließlich der Berufsunfälle, und das weltweit. Die
Privatunfallversicherung zahlt bei Invalidität durch Unfall, unabhängig
davon, ob sie eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht oder nicht. Die
häufigsten Unfälle passieren in der Freizeit und Zuhause -
selbstverständlich leistet die Versicherung auch dann.
Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn ein plötzlich nicht vorhersehbarer
Schlag auf den Körper mit Schmerzen verbunden einwirkt. Als Unfall gilt
auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt
oder zerrissen werden. Als nicht versicherbar gelten Krankheiten die
allmählich auf den Körper einwirken.
Wenn eine Krankheit oder ein bestehendes Gebrechen den Unfall (mit) ausgelöst
hat, wird dies bei der Versicherungszahlung durch einen entsprechenden Abzug
berücksichtigt. Unfälle, die durch besondere Gefahren im Berufs- oder
Privatleben z.B. durch Extremsportarten verursacht werden, sind grundsätzlich
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie können aber mit Aufpreis in den
Versicherungsschutz einbezogen werden.
Was ist nicht versichert
in der Unfallversicherung?

Vom Unfallschutz ausgeschlossen sind Unfälle, die sich beim Verüben einer
Straftat ereignen, sowie Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse,
innere Unruhen oder Kernenergie (Bei den meisten Gesellschaften zumindest
bei aktiver Teilnahme an Kriegsereignissen). Ebenfalls nicht gezahlt wird
bei Unfällen durch Trunkenheit, Geistes- und Bewusstseinsstörungen sowie
"Schlaganfälle .. oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper
des Versicherten ergreifen", es sei denn, dass "diese Störungen
oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht wurden". Jedoch
bieten manche Versicherungsgesellschaften mittlerweile Leistungen bei
Verkehrsunfällen durch alkoholbedingte Bewusstseinstörungen an.
Wann zahlt die Unfallversicherung?
Die Leistung der Versicherung wird fällig bei Invalidität, wenn also in
Folge eines Unfalls die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit
ganz oder teilweise auf Dauer beeinträchtigt ist. Sollten bei einem
Versicherer auch geringfügige Unfallfolgen mitversichert sein, wird auch
schon bei kleineren Unfällen eine Leistung erbracht. Steht die Invalidität
innerhalb eines Jahres nach Unfall fest oder wird sie spätestens vor Ablauf
einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend
gemacht, zahlt der Versicherer entsprechend dem Invaliditätsgrad und der Höhe
der Versicherungssumme.
Wann
kann ich die Unfallversicherung Kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn Sie nicht mit einer Frist von drei Monaten
vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres, also zur Hauptfälligkeit
kündigen. Kündigen können Sie auch nach der Schadenzahlung oder wenn die
Leistung durch die Versicherung verweigert wird. Die Kündigung muss dann
aber spätestens nach einem Monat bei der Versicherung eingegangen sein. Wir
haben für Sie ein Musterschreiben
zur Kündigung hinterlegt.
Wann
ist ein Versicherungsvergleich in der
Unfallversicherung sinnvoll?
Ein kostenloser Vergleich verschiedener Tarife oder
Versicherungsgesellschaften in der Unfallversicherung ist zu jedem Zeitpunkt
sinnvoll. Sie sehen in einer detaillierten Auflistung die Leistungsumfänge
der verschiedenen Anbieter und können so mit dem
Vergleichsrechner in
wenigen Minuten eine hinreichende Anzahl von Anbietern nach Preis und
Leistung vergleichen und den für Sie passenden Anbieter in der
Unfallversicherung ermitteln. Ein
Vergleichsrechner Unfallversicherung ist in der Regel bei allen
Anbietern sogar kostenlos.
Gibt es eine
Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen?
Ja. Nicht jeder Versicherer benötigt im Antrag zwingend die Angabe zu
bestehenden Krankheiten oder Gebrechen. Unter
Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen können Sie zur
Unfallversicherung ohne entsprechende Antragsfragen ein Angebot anfordern.
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