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Infos
zur Unfallversicherung
Ein Unfall kommt meistens völlig unerwartet und plötzlich, bringt jedoch zahlreiche Folgen mit sich, zum Beispiel gesundheitliche Schäden, die das ganze Leben und vielleicht auch die berufliche Tätigkeit beeinflußen könnten. Genau deswegen braucht man eine passende Absicherung, die zumindest finanziell aushelfen kann, zumindest vor die Geldsorgen beschützen kann, denn mit der Zeit werden bestimmt auch diese erscheinen, und den Fall noch schwerer machen. Diese gewisse Versicherung, die dabei angemessen aushelfen kann ist die Unfallversicherung.
In Deutschland existieren zwei verschiedene Arten dieser Versicherung, und zwar:
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• die gesetzliche Unfallversicherung, die als UV abgekürzt wird – eine staatliche Obligenheit – wie man schon aus den Namen entnommen hat – für manche Personen, und zwar für Helfer in dem Katastrophenschutz oder in dem Zivilschutz, für Blutspender und Organspender, aber auch für Pflegepersonen, Arbeitnehmer, Beschäftigte, Auszibildende, Studenten, Schüler und Kinder. Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler sind nicht Pflichtmitglieder, sie können aber als freiwillige Mitglieder Versicherungsschutz von der gesetzlichen Unfallversicherung bekommen. Die Versicherungsfälle dieser Versicherung sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Das bedeutet aber, dass die Versicherungsnehmer nur während der beruflichen Tätigkeit Schutz haben, dazu kommt noch die Sicherheit auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles werden dann Rehabilitation und verschiedene Heilbehandlungen angeboten, man bekommt aber auch Barleistungen, zum Beispiel Renten, wenn es der Fall ist.
• die
private Unfallversicherung – eine freiwillige finanzielle
Absicherung, abschließbar von jedermann, die im Gegensatz zu der gesetzlichen Unfallversicherung vollständigen Schutz anbietet. Das bedeutet, dass man 24 Stunden lang Schutz hat, und das unabhängig von der Ort wo man sich befindet. Die Leistungen hierbei sind finanzieller Art, vor allem Renten oder einmalige Kapitalleistungen, aber wenn man es beansprucht, dann können auch die Kosten der Heilbehandlungen übernommen werden.
Auf Unfällen kann man sich nicht so richtig vorbereiten, aber es ist von Vorteil, wenn man weiß, dass man mindestens finanziell geholfen wird, um all dies zu überwinden.
Was ist in der Unfallversicherung versichert?
Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens,
einschließlich der Berufsunfälle, und das weltweit. Die
Privatunfallversicherung zahlt bei Invalidität durch Unfall, unabhängig
davon, ob sie eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht oder nicht. Die
häufigsten Unfälle passieren in der Freizeit und Zuhause -
selbstverständlich leistet die Versicherung auch dann.
Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn ein plötzlich nicht vorhersehbarer
Schlag auf den Körper mit Schmerzen verbunden einwirkt. Als Unfall gilt
auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt
oder zerrissen werden. Als nicht versicherbar gelten Krankheiten die
allmählich auf den Körper einwirken.
Wenn eine Krankheit oder ein bestehendes Gebrechen den Unfall (mit) ausgelöst
hat, wird dies bei der Versicherungszahlung durch einen entsprechenden Abzug
berücksichtigt. Unfälle, die durch besondere Gefahren im Berufs- oder
Privatleben z.B. durch Extremsportarten verursacht werden, sind grundsätzlich
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie können aber mit Aufpreis in den
Versicherungsschutz einbezogen werden.
Was ist nicht versichert
in der Unfallversicherung?

Vom Unfallschutz ausgeschlossen sind Unfälle, die sich beim Verüben einer
Straftat ereignen, sowie Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse,
innere Unruhen oder Kernenergie (Bei den meisten Gesellschaften zumindest
bei aktiver Teilnahme an Kriegsereignissen). Ebenfalls nicht gezahlt wird
bei Unfällen durch Trunkenheit, Geistes- und Bewusstseinsstörungen sowie
"Schlaganfälle .. oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper
des Versicherten ergreifen", es sei denn, dass "diese Störungen
oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht wurden". Jedoch
bieten manche Versicherungsgesellschaften mittlerweile Leistungen bei
Verkehrsunfällen durch alkoholbedingte Bewusstseinstörungen an.
Wann zahlt die Unfallversicherung?
Die Leistung der Versicherung wird fällig bei Invalidität, wenn also in
Folge eines Unfalls die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit
ganz oder teilweise auf Dauer beeinträchtigt ist. Sollten bei einem
Versicherer auch geringfügige Unfallfolgen mitversichert sein, wird auch
schon bei kleineren Unfällen eine Leistung erbracht. Steht die Invalidität
innerhalb eines Jahres nach Unfall fest oder wird sie spätestens vor Ablauf
einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend
gemacht, zahlt der Versicherer entsprechend dem Invaliditätsgrad und der Höhe
der Versicherungssumme.
Wann
kann ich die Unfallversicherung Kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn Sie nicht mit einer Frist von drei Monaten
vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres, also zur Hauptfälligkeit
kündigen. Kündigen können Sie auch nach der Schadenzahlung oder wenn die
Leistung durch die Versicherung verweigert wird. Die Kündigung muss dann
aber spätestens nach einem Monat bei der Versicherung eingegangen sein. Wir
haben für Sie ein Musterschreiben
zur Kündigung hinterlegt.
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