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Der gesetzliche Unfallschutz
Die
Leistungen der gesetzlichen Unfallversorgung sinkt weiter:
Fakt ist, das die Leistung die Vater Staat im Bereich der
Unfallversicherung noch für die Bundesbürger bereit hält mit der
Zeit immer weiter sinken. Wie sollte es in Zeiten von knappen Kassen
und leeren Haushaltsbudgets auch anders sein. Aber welche Leistungen
haben Sie konkret noch zu erwarten? Diese Fragen und etwas mehr
versuchen wir Ihnen in diesem Bereich zu erklären.
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Unser Anrufservice:
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Die komplette gesetzliche und staatliche
Unfallvorsorge wurde mit Urteil
vom 09.12.2003 des Bundessozialgerichtes (BSG) absolut reformiert. Die bis
dahin gültigen Leistungen aus der gesetzlichen Versorgung bezüglich
Unfallleistung und Unfallversorgungssystemen wurde weiter eingeschränkt.
Die gesetzliche Unfallkasse die von Arbeitgebern und zum Teil von den
jeweiligen Gemeinden finanziert wird leistet nur noch bei so genannten
Arbeitsunfällen. Bis dato war auch bei den Wegeunfällen eine Leistung
aus der Unfallkasse fällig. Als Wegeunfall ist der DIREKTE Weg von
Zuhause zum Arbeitsplatz und zurück definiert. Natürlich gilt selbiges
auch für Schüler und dem Weg von Zuhause und zur Schule. Bis zum
Dezember 2003 war es so, das Personen generell auf diesem Wege versichert
waren. Doch nun erlischt der Schutz bereits bei einer kleinen Abweichung
vom direkten Weg zum Beispiel aufgrund einer privaten Besorgung.
Grundsätzlich zahlt die gesetzliche
Versicherung im Unfallbereich keine Leistung
an nicht Erwerbstätige und Hausfrauen sowie Rentner und Pensionäre die
Ihren Ruhestand genießen. Hier kann nur eine private
Unfallvorsorge weiterhelfen.
Denken Sie auf alle Fälle immer daran, das
Sie in Ihrer Freizeit und Zuhause keinen Anspruch auf gesetzlichen
Unfallschutz und andere gesetzliche und staatliche Unfallversorgungssysteme
haben. Hier sind Sie selbst in der Regie um für sich selbst Vorsorge gegen
Unfall und Krankheit zu treffen.
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